Gesetzesänderungen

Verwaltungsvermögen: Einschränkung des Konzern-Zinsschrankenbegriffs mit Auswirkungen bei der erbschaftsteuerlichen Betriebsaufspaltung

Kreditzweitmarktförderungsgesetz [KrZwMG] vom 22.12.2023, BGBl. I, Nr. 411

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Der Steuergesetzgeber hat den „4h-Konzern“ eingeschränkt. Diese Einschränkung gilt seit dem 01.01.2024.

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