GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Stichentscheid im Gesellschaftsvertrag bei grundsätzlicher Pattsituation
SG Landshut vom 10.01.2024, S 1 BA 23/23, juris, nrkr.
Inhalt
Das SG Landshut hat entschieden, dass ein sog. Stichentscheid in einer Pattsituation zweier zu je 50 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer unterschiedliche Wirkungen entfaltet. (1) Der mit Stichentscheid ausgestattete Gesellschafter-Geschäftsführer kann „ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung“ verhindern, er ist selbstständig tätig (sozialversicherungsfrei). (2) Der Gsellschafter-Geschäftsführer ohne Stichentscheid, kann „ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung“ nicht verhindern, sodass eine abhängige Beschäftigung vorliegt (sozialversicherungspflichtig).