Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuerbefreite Gesundheitsleistungen: Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung oder Umsatzsteuerbarkeit von Geschäftsführerleistungen einer Praxisgemeinschaft

BFH vom 04.09.2024, XI R 37/21; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 11.11.2021, 5 K 62/19, EFG 2022, 623, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass Leistungen einer ärztlichen Praxisgemeinschaft, die zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen sowie Personal errichtet wurde und welche nach dem Kostendeckungsprinzip tätig ist, umsatzsteuerfrei sind, sofern die Leistungen von ihren Gemeinschaftern bezogen werden, die allesamt Ärzte sind.
Dabei bestätigt der XI. BFH-Senat die sog. Überlagerungsrechtsprechung. Eine GbR, die eine Gemeinschaft aufgrund Leistungserbringung überlagert, kann umsatzsteuerlicher Unternehmer sein.
Zudem umschließt der BFH die Aussage, dass mit der entgeltlichen Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters nicht eine Leistung an die Gesellschafter gegeben ist. Die Geschäftsführungsleistungen dienen vielmehr der Innenorganisation der Gesellschaft. Diese Gesellschaft ist insofern Leistungsempfängerin und nicht Leistende.