GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Geforderte umfassende Gestaltungsmacht bei Pattsituation
SG Neubrandenburg vom 10.09.2024, S 7 BA 7/23, Beck RS 2024, 25121, nrkr.
Inhalt
Ein Paukenschlag ist vom SG Neubrandenburg veröffentlicht worden. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer aus zwei Personen bestehenden GmbH, der 50 % der Anteile am Stammkapital hält, ist nur dann selbstständig (sozialversicherungsbefreit), wenn ihm gegenüber dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit (Pattsituation) ein im Gesellschaftsvertrag verankertes Stimmentscheidungsrecht – umfassende Gestaltungsmacht – zusteht.