JStG 2024: Einbringungen: Erstellung und Abgabe einer (eigenständigen) steuerlichen Schlussbilanz
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber führt eine Abgabefrist für die steuerliche Übertragungsbilanz ein. Die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ist dem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum Ablauf der verfahrensrechtlich maßgeblichen Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für den Besteuerungszeitraum, in den der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, elektronisch zu übermitteln.