Rechtsprechungs-Info

Abgelehnter Arbeitslohn: Schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

BFH vom 20.11.2024, VI R 21/22, BStBl. II 2025, 256; Rechtsprechungsbestätigung: FG Sachsen-Anhalt vom 27.04.2022, 3 K 161/21, DStR 2023, 6, rkr.

Inhalt

Der BFH hat abgrenzend entschieden, dass die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge - nicht ohne weiters - zu Arbeitslohn führen muss. Ist das Motiv der Anteilsübertragung die Unternehmensnachfolge abzusichern, können Berührungspunkte resultierend aus einem Arbeitsverhältnis in den Hintergrund rücken.