Der Steuergesetzgeber will den Höchstbetrag – punktuell – anheben. (1) Für Nachtarbeit soll der Grundlohn weiterhin höchstens 50 € betragen. (2) Für Sonntags- und Feiertagsarbeit soll der Grundlohn sodann auf höchstens 75 € je Stunde angehoben werden.
Das Sächsische FG hat entschieden: Leistet ein Arbeitgeber Zahlungen auf ein für den Arbeitnehmer eingerichtetes Prämienkonto und kann der Arbeitnehmer mit diesem Guthaben Gutscheine von Dritten für Waren und Dienstleistungen erwerben, liegt kein steuerfreier Sachbezug vor.
Der BFH hat erklärt, dass die Ablehnung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen nicht auf eine fehlende Arbeitszeitdokumentation gestützt werden kann, wenn bei einer ausreichenden Sachverhaltsaufklärung tatsächlich geleistete Arbeitsstunden erkennbar sind.
Der BFH hat – in Abgrenzung zur Auffassung der Finanzverwaltung – erklärt, dass die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen keine umsatzsteuerfreie Vermietung ist, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird.
Das Finanzamt hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aktualisiert: „Dies gilt entsprechend, wenn die Gutschein ausgebende Mittelperson den Gutschein im eigenen Namen ausgibt.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung (Schenkung) eines Teils eines Mitunternehmeranteils in das Vermögen einer Stiftung nicht zu Buchwerten möglich ist; es sind die Verkehrswerte anzusetzen.
Das FG Münster hat erklärt, dass es sich bei einer Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre – bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt und damit die Tarifermäßigung „Fünftelregelung“ anzuwenden ist.
Der BFH hat der Auffassung des niedersächsischen FG eine Absage erteilt und entschieden: Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind – in der Regel – unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer über einen Firmenwagen (Pkw-G
Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt. (1) Die Übernahme eines positiven Kapitalkontos ist zwar keine Einlage, wirkt aber wie eine solche (= „Einlage“) und kann daher eine Gewinnhinzurechnung wegen Einlagenminderung begrenzen.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zugeflossen sind.
Das FG Rheinland-Pfalz hat erklärt, ob ein Gelegenheitsgeschenk nach (a) Art und (b) Umfang „üblich“ und deshalb schenkungsteuerfrei ist, was sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmt. Persönliche oder familiäre Situationen sind unbeachtlich.
Bisher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass bei einer späteren Minderung des Nutzungsanteils eines einheitlichen Gegenstandes (Investitionsguts) für den unternehmerischen Bereich und einer damit einhergehenden Erhöhung des Nutzungsanteils für die nichtwirtschaftliche Tätigke
Der BFH präzisiert seine Rechtsprechung: „Bei der Annahme, der ehevertragliche Verzicht auf Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt sei als eine die Bereicherung ausschließende Gegenleistung zu werten, handelt es sich um einen schenkungsteuerrechtlich unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, der d
Die Finanzverwaltung erklärt, dass die richterlichen Grundsätze anzuwenden sind. Aus dieser BFH-Rechtsprechung ergibt sich grundsätzlich kein Erfordernis zur Änderung der geltenden Verwaltungsauffassung.
Der BFH hat hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugsverbots erklärend Stellung genommen. (1) Gewinnminderungen aus Zinsforderungen werden von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nicht erfasst.
Der BFH hat zwei wichtige Aussagen zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen veröffentlicht: (1) Eine – zum Vorsteuerabzug berechtigende – Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis – hier: Vorkasse – aus anderen Gründen erkennbar ist, dass diese für eine erst noc
Der BFH hat die Revision zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob dem Leistungsempfänger die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts mit einer Rechnung allein deshalb versagt werden darf, weil der leistende Unternehmer, der sich im Stadium der Umbenennung befindet, in der Rechnung schon seinen neuen
Der BFH hat diese Revision – gegen das ablehnende Urteil des FG Köln – zugelassen, mit der Frage, ob ein abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vorliegt, wenn das während dieses Besteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über die erfo
Die Finanzverwaltung erklärt die Neuregelung. Die Neuregelung umfasst neben Bruchteilsgemeinschaften auch die British Limiteds. Bruchteilsgemeinschaften können Unternehmer sein, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit selbständig – also gewerblich oder beruflich – ausüben.