Lohnbezüge: Gehaltsumwandlung bei einem sog. Geldkartenmodell
FG Rheinland-Pfalz vom 30.08.2024, 3 K 1285/22, DokNr.: 5026343, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 28/24
Inhalt
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass es sich bei der gesetzlichen Definition des „Zusätzlichkeitserfordernisses “ um eine zulässige unechte Rückwirkung handelt. Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das (neue) „Zusätzlichkeitserfordernis“ gesetzlich nicht, wenn der Arbeitslohn zu Gunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird.