Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Die unionskonforme Abstimmung der umsatzsteuerlichen Organschaft in Deutschland

BFH vom 29.08.2024, V R 14/24; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 16.10.2019, 5 K 309/17, EFG 2020, 881, rkr.

Inhalt

Der BFH hat vier zentrale Entscheidungen getroffen. (1) Die Steuerschuldnerschaft des Organträgers bleibt unverändert bestehen. (2) Innenleistungen bleiben nicht umsatzsteuerbar, auch wenn einer der Beteiligten Vorsteuerabzugsbeschränkungen unterliegt. (3) Die umsatzsteuerliche Organschaft umfasst beim Organträger neben dem (i) unternehmerischen auch den (ii) nicht unternehmerischen Bereich.  (4) Rechtsprechungsänderung: Erbringt eine Organgesellschaft Leistungen gegen Entgelt an den Organträger, lässt die Nichtumsatzsteuerbarkeit das Entgelt nicht entfallen, so dass es mangels Unentgeltlichkeit nicht zu einer umsatzsteuerlichen Entnahmebesteuerung beim Organträger kommt. Dabei ist es für den BFH entscheidungserheblich, dass die Organgesellschaft vom Organträger eine Zahlung erhält.