Steuerfreiheit: Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
BFH vom 24.10.2024, VI R 4/22, BStBl. II 2025, 36; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 22.11.2021, 6 K 1902/19, EFG 2022, 499, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit als Aufstockungsbetrag der Gewährung und Anwendung der Steuerfreiheit des gesetzlichen Aufstockungsbetrages nicht entgegensteht, auch wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.