Gesetzesänderungen

Steuerliches Investitionsprogramm: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA („Investitions-Booster“)

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14.07.2025, BGBl. I 2025, Nr. 161; Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 03.06.2025, BR-Drs. 21/323 „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ [steuerliches Investitionsprogramm]

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 30 % wieder eingeführt. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das 3-fache der linearen Abschreibung – maximal 30 % – betragen. Die degressive AfA kann an einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden. Die neue degressive AfA gilt für (i) neue oder (ii) gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beispielsweise Maschinen, Betriebsfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile. Weiterhin zugelassen wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA.