Finanzgerichts-Info

Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Neue Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung

FG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2024, 8 K 8119/23

Inhalt

Das FG Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass nach einer Entnahme der Teilwert die neue AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bildet. Der Teilwert bildet nur dann die maßgebliche AfA-Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude mit diesen Werten steuerrechtlich erfasst wurde, d. h. die stillen Reserven durch die Entnahme tatsächlich aufgedeckt und steuerrechtlich erfasst worden sind.