Arbeitsmarktstärkungsgesetz (ArbMStG), BMF-Referentenentwurf vom 12.09.2025
Inhalt
Eine steuerfreie zusätzliche einmalige Prämienzahlung bis zu 4.500 € soll für die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit eingeführt werden (Teilzeitaufstockungsprämie). Wichtig: Die gestaffelt steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie ist nur anzuwenden, wenn die Ausweitung der Arbeitszeit dauerhaft bei einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gewährt wird.