Erhaltungsaufwand / Herstellungskosten: Einbau eines zusätzlichen Notentwässerungssystems
FG Düsseldorf vom 24.05.2024, 3 K 2044/18 L, NWB BAAAJ-89951, nrkr.; Revision: BFH Az. IV R 11/24
Inhalt
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der nachträgliche Einbau eines zusätzlichen Notentwässerungssystems sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind, weil die Anpassung an die Starkregenereignisse weder eine Substanzmehrung (Nutzflächenerweiterung) noch eine Wesensänderung, sondern lediglich eine Modernisierung abbildet.