Gesetzesänderungen

Steuerliches Investitionsprogramm: Einführung einer Abschreibungsförderung für die E-Mobilität

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14.07.2025, BGBl. I 2025, Nr. 161; Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 03.06.2025, BR-Drs. 21/323 „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ [steuerliches Investitionsprogramm]

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat eine (neue) spezielle degressive AfA für Elektrofahrzeuge (Elektro-Betriebsfahrzeuge) gesetzlich eingeführt. Begünstigt sind rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die in dem Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden. Diese degressive Abschreibung gilt sowohl für (i) Neufahrzeuge als auch für (ii) Gebrauchtfahrzeuge.  Diese Abschreibung ist als arithmetisch-degressive Abschreibung konzipiert. Es wird dabei von einem Abschreibungszeitraum von sechs Jahren ausgegangen, welches der durchschnittlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Betriebsfahrzeuge entspricht.