Arbeitsmarktstärkungsgesetz: Steuerfreibetrag für Aktivrente
Arbeitsmarktstärkungsgesetz (ArbMStG), BMF-Referentenentwurf vom 12.09.2025
Inhalt
Ein Steuerfreibetrag soll im Sinne einer Aktivrente bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nach der Erreichung der Regelaltersgrenze erbrachter nichtselbstständiger Arbeit von jährlich 24.000 € eingeführt werden. Es gilt das sog. Zwölftelprinzip , d. h. in jedem Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag der Aktivrente nicht erfüllt werden, ermäßigt sich der Steuerfreibetrag um ein Zwölftel. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist der Steuerfreibetrag zeitanteilig zu berücksichtigen.