Der BFH hat den Verzicht auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung als möglichen Veräußerungsgewinn „17ner GmbH-Anteile“ in Form der verdeckten Einlage erkannt.
Der BFH erläutert, dass ein identitätswahrender Formwechsel einer Erbengemeinschaft in eine GbR nicht nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) möglich ist. Es erfolgt eine Einzelrechtsnachfolge.
Der BFH hat die Auffassung bestätigt, dass die Hinnahme der Verluste auf dem Motiv des Steuerpflichtigen beruhen, durch die emissionsfreie Erzeugung von Strom für das öffentliche Netz, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der BFH hat den Anwendungsbereich der anschaffungsnahen Herstellungskosten auf bauliche Maßnahmen an (i) Einrichtungen des Gebäudes oder (ii) am Gebäude selbst beschränkt. Es erfolgt nunmehr eine enge Anwendungsauslegung.
Der BFH hat konkret und undiskutierbar entschieden, dass eine Wohnung, die der Steuerpflichtige (Wohnungseigentümer) unentgeltlich an (leibliche) Kinder überlässt, die im maßgeblichen Überprüfungszeitraum privater Veräußerungsgeschäfte nicht (mehr) als steuerrechtliches Kind berücksichtigungsfähi
Der BFH hat seine erste Gerichtsentscheidung veröffentlicht: „Zu den (anderen) Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch virtuelle Währungen. Es liegt dabei kein normatives Vollzugsdefizit vor.“
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass weder eine räumliche noch eine zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht.
Der BFH ist der Sichtweise der Finanzverwaltung entgegengetreten und hat einen punktuell satzungsdurchbrechenden Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung akzeptiert.
Der BFH hat einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten erkannt, indem ein Verlust im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines krass den gemeinen Wert verfehlenden Kaufpreises veräußerter GmbH-Anteile vorliegt.
Der BFH bestätigt das Durchgriffsverbot hinsichtlich einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft sogar bei strafrechtlich verantwortlichen Handlungen des Gesellschafters, trotz der Dispositionsbefugnis im Innenverhältnis.
Der BFH hat erstmalig erklärt, dass Einlageleistungen des verlusttragenden Kommanditisten bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, sodass das „15a-Verlustausgleichsvolumen“ erhöht wird.
Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt. Das bloße Nichtgeltendmachen gutgeschriebener und nicht ausgezahlter Zinsen bei Fälligkeit gegenüber dem Darlehensnehmer begründet keinen Zinszufluss beim Darlehensgeber.
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten auf eine sonstige Kapitalforderung jeder Art, die mit verschiedenen Fälligkeitszeitpunkten zur Auszahlung kommt, jeweils in Höhe des fälligen Teilrückzahlungsbetrags nur anteilig berücksichtigt werden können.
Der BFH hat den Sonderausgabenabzug für unentgeltliche Wohnungsüberlassung bei Trennungsunterhalt dergestalt definiert, dass der Wert in Höhe der ortsüblichen Miete bestimmt werden kann.
Der BFH hat im sog. „Kundenkartenprogramm-Urteil“ die Passivierungspflicht einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer wirtschaftlichen Verursachung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ausgesprochen.
Der BFH hat ergänzt, dass (i) Provisionen und (ii) Gebühren für eine Avalbürgschaft zu den „Überentnahme-Schuldzinsen“ zählen, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde, gesichert wird.
Der BFH hat der vom FG München entschiedenen Ausnahme eine Absage erteilt, dass eine Teilkostenschätzung zulässig sei, wenn eine Betankung an einer betrieblichen Tankstelle ohne Mengen- und Preisanzeige erfolgt.
Der BFH hat den abgekürzten Zahlungsweg bei einbehaltenen ausländischen Quellensteuern dergestalt präzisiert, dass eine Betriebseinnahme und eine Steueranrechnung nur nach tatsächlichem Abfluss stattfindet.