Rechtsprechungs-Info

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Sofortabzug von Mieterabfindungen im Zusammenhang mit Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb

BFH vom 20.09.2022, IX R 29/21, BStBl. II 2023, 1087; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 12.11.2021, 4 K 1941/20 F, EFG 2022, 152, nrkr.

Inhalt

Der BFH  hat den Anwendungsbereich der anschaffungsnahen Herstellungskosten auf bauliche Maßnahmen an (i) Einrichtungen des Gebäudes oder (ii) am Gebäude selbst beschränkt. Es erfolgt nunmehr eine enge Anwendungsauslegung.