Rechtsprechungs-Info

Privates (Immobilien-) Veräußerungsgeschäft: Ablehnung von räumlichen oder zeitlichen Bagatellgrenzen bei einer tageweisen Raumvermietung

BFH vom 19.07.2022, IX R 20/21; BStBl. II 2023, 234; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 27.05.2021, 10 K 198/20, EFG 2022, 113, nrkr.

Inhalt

Der BFH  hat erstmalig entschieden, dass weder eine räumliche noch eine zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht. Damit ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn in einen einkommensteuerpflichtigen und einen einkommensteuerfreien Teilbetrag aufzuteilen.