„17ner-Anteile“: Wechselseitige Anteilsrotation als Gestaltungsmissbrauch
BFH vom 20.09.2022, IX R 18/21, BStBl. II 2023, 315; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 06.05.2021, 8 K 1102/20
Inhalt
Der BFH hat einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten erkannt, indem ein Verlust im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines krass den gemeinen Wert verfehlenden Kaufpreises veräußerter GmbH-Anteile vorliegt.