Rechtsprechungs-Info

Nichtabzugsfähige Schuldzinsen: Avalprovisionen als Schuldzinsen bei der Überentnahmeregelung

BFH vom 31.08.2022, X R 15/21, BStBl. II 2023, 116; Rechtsprechungsaufhebung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2021, 3 K 199/20, EFG 2021, 2042, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzt, dass (i) Provisionen und (ii) Gebühren für eine Avalbürgschaft zu den „Überentnahme-Schuldzinsen“ zählen, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde, gesichert wird.