Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Berücksichtigung von aufschiebend bedingten Lasten

Gleichlautender Ländererlass vom 04.01.2023, BStBl. I 2023, 172

Inhalt

Die Finanzverwaltung setzt die Grundsätze dieser BFH-Rechtsprechung um und entwickelt Abgrenzungskriterien.