Rechtsprechungs-Info

Mehrgewinn: Zurechnung aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

BFH vom 28.09.2022, VIII R 6/19, BStBl. II 2023, 323; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2018, 13 K 13227/16, EFG 2019, 1176, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, sind die nicht anzuerkennenden Betriebsausgaben, d. h. die zugrunde liegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer/Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft/Personengesellschaft zu Gute gekommen, ist der daraus resultierende steuerrechtliche Mehr-gewinn aus der späteren Nichtabzugsfähigkeit diesem Gesellschafter direkt und alleine zuzurechnen.