Nichtanwendungserlass: Abfindungszahlungen im Scheidungsfall
Gleichlautender Ländererlass vom 13.10.2022, BStBl. I 2023, 203
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht. „Es kann bei der Erfüllung von freiwilligen vertraglichen Vereinbarungen weder generell davon ausgegangen werden, dass eine Zahlung im rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung steht, noch dass der Zuwendende seine Leistung – ggf. mit laienhafter Beurteilung – als entgeltlich ansieht.