Kryptowährungsgewinne: Steuerpflicht bei privaten Veräußerungsgeschäften
BFH vom 14.02.2023, IX R 3/22, BStBl. II 2023, 571; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 25.11.2021, 14 K 1178/20, EFG 2022, 677, rkr.
Inhalt
Der BFH hat seine erste Gerichtsentscheidung veröffentlicht: „Zu den (anderen) Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch virtuelle Währungen. Es liegt dabei kein normatives Vollzugsdefizit vor.“