Rechtsprechungs-Info

Steuerliche Akzeptanz eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

BFH vom 28.09.2022, VIII R 20/20, BStBl. II 2024, 697; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 06.05.2020, 9 K 3359/18 E, AO, EFG 2020, 1603, rkr.

Inhalt

Der BFH ist der Sichtweise der Finanzverwaltung entgegengetreten und hat einen punktuell satzungsdurchbrechenden Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung akzeptiert. Der Charakter von Gestaltungsmissbrauch bei zivilrechtlicher Wirksamkeit einer offenen inkongruenten Gewinnausschüttung wird abgelehnt.