Kapitaleinkünfte: Abgelehnter Zufluss bei nur buchmäßigem Festhalten
BFH vom 12.07.2022, VIII R 18/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 14.05.2019, 2 K 3677/16 E, EFG 2019, 1686, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt. Das bloße Nichtgeltendmachen gutgeschriebener und nicht ausgezahlter Zinsen bei Fälligkeit gegenüber dem Darlehensnehmer begründet keinen Zinszufluss beim Darlehensgeber.