Privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft: Nutzung der Immobilie durch eigene Kinder
BFH vom 24.05.2022, IX R 28/21; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 16.06.2021, 9 K 16/20, EFG 2022, 670, rkr.
Inhalt
Der BFH hat konkret und undiskutierbar entschieden, dass eine Wohnung, die der Steuerpflichtige (Wohnungseigentümer) unentgeltlich an (leibliche) Kinder überlässt, die im maßgeblichen Überprüfungszeitraum privater Veräußerungsgeschäfte nicht (mehr) als steuerrechtliches Kind berücksichtigungsfähig sind, nicht „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wird. Die Einkommensteuerbefreiung ist abzulehnen, die Einkommensteuerpflicht tritt ein.