Ausbildung

Einkunftserzielungsabsicht: Ortsübliche Vermietungszeit für Ferienwohnungen

BFH vom 12.08.2025, IX R 23/24, BStBl. II 2025, 997
 

Inhalt

Der BFH hat die sog. 75/25-Regel bestätigt. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen, abgesehen von Vermietungshindernissen, nicht erheblich unterschreitet. Die Unterschreitungsgrenze beträgt mindestens 25 %.
Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.