Gewinnermittlung: Ausgleichszahlungen (§ 295a InsO) keine Betriebsausgaben
BFH vom 03.03.2026, VIII R 12/24; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 19.01.2023, 12 K 2791/22 F, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass insolvenzrechtliche Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe aus einer selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben bei dessen Einkünften führen. Es sind Kosten der privaten Lebensführung.