Steuerbilanz: Steuerliche Behandlung von Transferentschädigungen und Handgeldern
BFH vom 03.03.2026, IX R 33/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 17.04.2023, 7 K 414/22, EFG 2023, 954, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat zu Handgeldzahlungen im Profisport Stellung bezogen. (1) Eine Transferentschädigung (Ablöse), die im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Fußball-Lizenzspielers vom aufnehmenden Club gezahlt wird, ist als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut „Exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler“ (Spielererlaubnis) zu (a) aktivieren und auf die Vertragslaufzeit (b) abzuschreiben. (2) Ein Handgeld, das im Rahmen eines ablösepflichtigen Transfers anlässlich der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags an den Spieler gezahlt wird, ist den aktivierungspflichtigen Anschaffungs(-neben-)kosten des Wirtschaftsguts „Spieler Erlaubnis“ zuzuweisen. Abgrenzung: Dies gilt nicht für ein Handgeld, das bei einem (i) ablösefreien Transfer oder einer (ii) vorzeitigen Vertragsverlängerung gezahlt wird. Eine Aktivierung als Rechnungsabgrenzungsposten ist bei fehlender anteiliger Rückzahlungspflicht des Spielers abzulehnen. Es handelt sich dann um sofort abziehbare Betriebsausgaben.