Gewinnermittlung: Gewinn auf der Gesellschaftsebene bei „quoad sortem“-Einbringung
BFH vom 02.12.2025, IV R 20/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 27.07.2022, 2 K 1544/17, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat erklärt, dass wenn ein Wirtschaftsgut „quoad sortem“ (= Einbringung den Werten nach) in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) eingebracht worden ist, bei der – (a) entgeltlichen oder (b) unentgeltlichen Übertragung dieses Wirtschaftsguts kein Sonderbetriebsgewinn des Gesellschafters entsteht, sondern ein Gewinn auf der Ebene der Gesamthand (Gesamthandsgewinn).