Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen

BFH vom 15.01.2026, III R 3/23, BStBl. II 2026, 625; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 13.12.2022, 8 K 8102/21, EFG 2023, 777, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat dieser Rechtsauffassung widersprochen. Entscheidend bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von „Miet- und Pachtzinsen“ aus den Aufwendungen von Hotelzimmermieten ist, welchen Einfluss mit der Vermietung von Zimmern in Pensionen und Hotels verbundene weitere Leistungen auf die rechtliche Einordnung des Vertrages haben. Insoweit kommt es darauf an, ob es sich um (a) untergeordnete Nebenleistungen oder um (b) trennbare oder nicht trennbare Hauptleistungspflichten handelt.