Finanzgerichts-Info

Reinvestitionsrücklage: Übertragung auf ein Reinvestitionsobjekt im Ausland

FG Münster vom 04.03.2026, 14 K 417/22 E; Revision: zugelassen

Inhalt

Das FG Münster hat erklärt, dass eine „passive Entstrickung“ bei der Übertragung der Veräußerungsrücklage auf ein Grundstück in einem anderen DBA-Staat Deutschland das Besteuerungsrecht hinsichtlich der stillen Reserven entzogen wurde und im Übertragungszeitpunkt die Versteuerung der „eingespeisten Veräußerungsgewinne“ vorzunehmen ist. Ergänzend kommt dazu, dass dann mangels inländischer Übertragung der gesetzlich angeordnete Gewinnzuschlag ausgelöst wird.