Entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (Verbindlichkeitsübernahme)
BFH vom 15.01.2026, IV R 25/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 28.09.2023, 6 K 1796/21, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat erklärende Ausführungen zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils veröffentlicht. (1) Eine entgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils kann auch vorliegen, wenn die vereinbarte Gegenleistung in einer Übernahme einer Verbindlichkeit des Übertragenden durch den Übernehmer besteht. (2) Allein der Umstand, dass ein Zahlungsvorgang auf einem für den Kommanditisten geführten (aktivischen) Fremdkapitalkonto erfasst wird, kann nicht begründen, dass tatsächlich eine entsprechende Forderung besteht. Einer entsprechenden Buchung kommt indizielle Bedeutung zu. Diese Buchung kann eine (fehlende) schuldrechtliche Abrede der Beteiligten nicht ersetzen. (3) Zahlungen der Gesellschaft an einen Kommanditisten, die zwar mit Zustimmung aller Gesellschafter, aber ohne betriebliche Veranlassung erfolgen, können steuerbilanziell nicht zum Ausweis eines Rückforderungsanspruches der Gesellschaft gegen den Kommanditisten führen. Es handelt sich um Entnahmen, die grundsätzlich allen Gesellschaftern anteilig unter Minderung ihrer Kapitalkonten zuzurechnen sind.