Finanzgerichts-Info

Steuerbilanz: Teilwertabschreibung von Anteilen an Mischfonds

FG München vom 17.03.2025, 6 K 203/20, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 10/25

Inhalt

Das FG München hat erstmals hinsichtlich einer Teilwertabschreibung von Anteilen an Mischfonds eine Entscheidung veröffentlicht. (1) Mit Rücksicht auf die gebotene Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens erscheint es sachgerecht, Kursverluste von Anteilen an Investmentfonds innerhalb einer Bandbreite minimaler und in ihrer Höhe zu vernachlässigender Wertschwankungen außer Acht zu lassen (Bagatellgrenze). In Anlehnung an den bilanzsteuerrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz ist diese Bagatellgrenze geringfügiger Kursverluste auf 5 % der Notierung im Erwerbszeitpunkt zu begrenzen. (2) Diese Bagatellgrenze gilt auch für Teilwertabschreibungen von Anteilen an Investmentfonds, die auch in Aktien, aber überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere (Mischfonds) investieren.