Finanzgerichts-Info

Umsatzsteuerliche Organschaft: Schwächere finanzielle Eingliederung kompensiert durch stärkere organisatorische Eingliederung

FG München vom 30.11.2023, 14 K 280/21, EFG 2025, 358, nrkr.; Revision: BFH Az. XI R 21/24

Inhalt

Das FG München hat die unionsrechtliche Prüfung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei der notwendigen aber auch ausreichenden finanziellen Eingliederung angewendet, indem die (a) finanzielle, (b) wirtschaftliche und (c) organisatorische Eingliederung nicht gleichermaßen stark ausgeprägt sein muss. Tritt auf einem der drei Gebiete die Eingliederung weniger stark in Erscheinung, hindert dies daher nicht, trotzdem eine Organschaft anzunehmen, wenn sich die Eingliederung deutlich auf den anderen beiden Gebieten zeigt.  Eine Personenidentität in den Geschäftsführungsorganen beim Organträger und bei der Organgesellschaft kann ausreichend sein.