Rechtsprechungs-Info

Einbringungsgewinn II: Formwechsel gilt als Veräußerung (nach qualifiziertem Anteilstausch)

BFH vom 27.11.2024, X R 26/22, BStBl. II 2026, 190; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 30.12.2021, 4 K 1512/15 F, EFG 2022, 538, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II führt, (auch) erkannt, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird.