Rechtsprechungs-Info

Ablehnung einer Haftung: Grundstückserwerber für unrichtigen „14c-Steuerausweis“ in übernommenen Mietverträgen

BFH vom 05.12.2024, V R 16/22, BStBl. II 2025, 536; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 11.04.2022, 7 K 7031/19, EFG 2022, 1789, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat zur Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ bei einem Anwendungsfall der nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) erstmals entschieden, dass ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger „14c-Umsatzsteuerausweis“ dem Grundstückserwerber (Unternehmensfortführer) nicht zugerechnet werden kann.