Rechtsprechungs-Info

Steuerliches Einlagekonto: Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr (Berechnungsregeln)

BFH vom 01.10.2024, VIII R 35/20, BStBl. II 2025, 132; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 18.06.2020, 10 K 5250/16, DStRE 2021, 478, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat die Berechnungsregeln des steuerlichen Einlagekontos festgelegt: Ob an dem Tag die Einlagenrückgewähr in der Bescheinigung ordnungsgemäß oder überhöht ausgewiesen ist, richtet sich nach dem Verhältnis zwischen der Einlagenrückgewähr und dem gesondert festgestellten Bestand des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des vorangegangenen Jahres.