Rechtsprechungs-Info

Optionsverschonung: Erstmalige Beantragung im Einspruchsverfahren eines Änderungsbescheids

BFH vom 11.12.2024, II R 44/21, BStBl. II 2025, 564; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 27.10.2021, 3 K 2817/20 Erb, EFG 2022, 135, rkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass die unbefristete Optionserklärung in einem Einspruchsverfahren zu berücksichtigen ist, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen dem verfahrensrechtlichen Änderungsumfang entsprechen. Eine Bindungswirkung an den Änderungsumfang hat nicht zur Folge, dass die Optionsverschonung, wenn diese den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist.