Rechtsprechungs-Info

Rückwirkende Verschmelzung: Verlustausgleichsbeschränkung mit Gewinnen des Rückwirkungszeitraums

BFH vom 13.03.2024, X R 32/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 05.08.2021, 1 K 244/19, EFG 2021, 1929, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass die Verlustsaldierungsbeschränkung im Rückwirkungszeitraum auch dem Ausgleich von positiven Einkünften, die der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum erzielt hat, mit einem Verlustrücktrag des übernehmenden Rechtsträgers aus dem Folgejahr entgegensteht.