Künftig wird der (1) Übungsleiterfreibetrag sowie der (2) Ehrenamtsfreibetrag auch für nebenberufliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gewährt, die in der Schweiz belegen ist.
Die Finanzverwaltung stellt klar, unter welchen Voraussetzungen die Anwendbarkeit von Personengesellschaften als Organgesellschaft entsprechend der ergangenen BFH-Rechtsprechung umgesetzt wird.
Die Betreiber elektronischer Marktplätze haften unter bestimmten Voraus-setzungen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen eines Unternehmers über den bereitgestellten Marktplatz.
Die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes werden verpflichtet, (1) Namen, (2) Anschrift und (3) weitere Daten von Unternehmern aufzuzeichnen, die den Marktplatz für Umsätze nutzen.
Die Erfüllung eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entst
Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von betrieblichen Fahrrädern zur privaten Nutzung ist seit dem 1.1.2019 lohn- und einkommensteuerfrei als auch befreit von der Sozialversicherungspflicht.
Der BFH hatte entschieden, dass für die Zurechnungsentscheidung von Anfang einer Personengesellschaft an unter Beachtung grunderwerbsteuerrechtlicher Besonderheiten auf die Grundsätze des wirtschaftlichen Eigentums zurückgegriffen werden kann.
Der BFH hat entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen.
Die Finanzverwaltung hat die ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Auflösung und Liquidation einer Tochter(kapital)gesellschaft ergeben, in deren Abwicklungsendvermögen sich eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber ihrer Mutter(kapital)gesellschaft befindet, erört
Auch bei der Abfindung mittels Wirtschaftsgüter zur Beendigung einer Erbengemeinschaft im Rahmen derer Auseinandersetzung liegt ein Fall der unechten Realteilung vor.
Nachdem das Finanzamt dem Begehren des Steuerpflichtigen im zugrundeliegenden Revisionsverfahren abgeholfen hat, war das Verfahren zum Meinungsstreit, ob es eine strenge oder eine modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen gibt, zu be
Der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung durch Familien mit mindestens einem Kind wird von der Bundesregierung mit dem sog. Baukindergeld gefördert.