Anwendungserlass: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen (beispielsweise: Bitcoin)
BMF-Schreiben vom 27.2.2018, III C 3 - S 7160-b/13/10001; EuGH vom 22.10.2015, Hedqvist, C-264/14, DStR 2015, 2433
Inhalt
Nach der ergangenen EuGH-Rechtsprechung werden sog. virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichge-stellt, soweit diese virtuellen Währungen von den an der Transaktion beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert werden und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen.