Gesetzesänderungen

Steuerbefreiung für die private Nutzung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl. I 2018, 2338; Niermann in „Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung ab 2019“, DB 2018, 2894
Inhalt

Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von betrieblichen Fahrrädern zur privaten Nutzung ist seit dem 1.1.2019 lohn- und einkommensteuerfrei als auch befreit von der Sozialversicherungspflicht.

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