Die kurzzeitige Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch bei jederzeitiger Gewährleistung der Kassensturzfähigkeit stellt keinen formellen Mangel dar.
Die Versteuerung sonstiger Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz anstelle des Regelsteuersatzes erfüllt die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung.
Kosten, die ein Filmproduktionsunternehmen für unentgeltlich ausgegebene Speisen und Getränke für die am Drehort beschäftigten Personen aufwendet, sind nur zu 70 % abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen, soweit diese Speisen und Getränke auf Personen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses entfall
Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, kann sie auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn der 10.
Auch Eintrittsberechtigungen für Kunstsammlungen, die eigens für die Ausstellung zusammengestellt wurden, berechtigen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes.
Für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen, z. B. einen Freizeitpark, gilt die Steuersatzermäßigung für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller nicht.
Den Charakter einer Entschädigung hat der BFH bei einer „Wechselprämie“ für den Verlust bisheriger Versorgungsanwartschaften gegenüber einer neuen betrieblichen Altersversorgung angenommen.
Eine vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung zu den Anschaffungskosten eines auch für Privatfahrten nutzbaren Dienstwagens mindert den geldwerten Vorteil, beispielsweise ermittelt nach der 1 %-Regelung.
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung, dann gilt eine Bescheinigungspflicht in der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Ausweis des Großbuchstabens „M“.
Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können abzugsfähig sein, Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt wird und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen g
Die Finanzverwaltung hat ihren gleichlautenden Ländererlass zu Schenkun-gen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften an die ergangene BFH-Rechtsprechung aktualisiert.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die ergangene BFH-Rechtsprechung der Gestalt, dass sowohl die „echte“ als auch die „unechte“ Realteilung nach den ertragssteuerrechtlichen Grundsätzen der Realteilung zu behandeln sind.
Durch die Ergänzung der Regeln zur Abstandnahme vom Kapitalertrag-steuereinbehalt wird bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach ihrer Satzung sowie tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und somit körperschaftsteu