Die Vorgaben hinsichtlich der begünstigten Auszahlungsformen für die betriebliche Altersversorgung werden nunmehr unmittelbar gesetzlich festgeschrieben.
Als Folgeänderungen zu den Tarifänderungen sind die Arbeitslohngrenzen, bei denen eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung eintritt, anzupassen.
Die Betreiber elektronischer Marktplätze haften unter bestimmten Vorausset-zungen für die nichtentrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen eines Unter-nehmers über den bereitgestellten Marktplatz.
Eine bedeutsame umsatzsteuerrechtliche Änderung besteht darin, dass die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes verpflichtet werden, (1) Namen, (2) Anschrift und (3) weitere Daten von Unternehmern aufzuzeichnen, die den Marktplatz für Umsätze nutzen.
Körperschaftsteuerrechtlich wird die Möglichkeit einer unschädlichen variablen – aber begrenzten – Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft eingeführt.
Unterjährige Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto können grundsätzlich erst im darauffolgenden Wirtschaftsjahr und dem dafür festgestellten positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerneutral zurückgezahlt werden.
Auch bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft können unschädliche begrenzte sonstige Gegenleistungen gewährt werden.
Die Finanzverwaltung hat sich zu den Urteilen des EuGH und BFH geäußert. Für Steuersatzbestimmung ist es unerheblich, ob die Speisenzubereitung eine Komplexität aufweist. Es ist nur zwischen schädlichen und unschädlichen Dienstleistungselementen zu unterscheiden.
Der BFH hat die bei der Überprüfung der sog. 15 %-Grenze einzubeziehen-den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen weiter abgegrenzt. Unvermutete Renovierungsmaßnahmen aufgrund langjährigem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache als auch verdeckte Mängel sind zu berücksichtigen.
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist je nach Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse und -inhalte entweder als (1) Barlohn oder (2) Sachlohn zu werten.
Eine ordnungsgemäße vorsteuerabzugsberechtigende (Eingangs-)Rechnung erfordert, dass die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers erfüllt sind.
Löst ein Steuerpflichtiger ein dingliches Fremd-Nutzungsrecht auf seinem eigenen Grundstück ab, so sind die Aufwendungen zur Beseitigung der dinglichen Belastung nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden.