Gesetzesänderungen

Online-Handel: Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Markplatzes

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl. 2018, 2338
Inhalt

Die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes werden verpflichtet, (1) Namen, (2) Anschrift und (3) weitere Daten von Unternehmern aufzuzeichnen, die den Marktplatz für Umsätze nutzen.