Die steuerrechtliche Berücksichtigung eines Darlehensverlustes bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist ausgeschlossen, wenn eine betriebliche Veranlassung der Darlehensgewährung nicht gegeben ist.
Beabsichtigt der Steuerpflichtige, die von ihm bisher selbstgenutzte Wohnung zu vermieten, können auch in diesem Fall vorweggenommene Werbungskosten anfallen.
Der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Wird im Jahre der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer „Heubeck-Richttafeln“, existiert kein „Unterschiedsbetrag“, der auf drei Jahre verteilt werden muss.
Eine 6b-Rücklage darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden.
Wird auf Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbstständiges Drittes – hier: Gartenanlage – geschaffen, so bildet die Lieferung von Pflanzen mit den damit in Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung.
In einigen Schulen werden schulbegleitend von den Lehrkräften sog. Schulhunde für Unterrichtszwecke eingesetzt. Hierbei handelt es sich in aller Regel um privat angeschaffte und gehaltene Hunde.
Der BFH sieht für die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo einen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als möglich an.
Scheitert der Vorsteuerabzug aufgrund eines Leistungsbezugs ausschließlich und unmittelbar für Zwecke einer Entnahme, ist die nachfolgende Verwendung für den Entnahmezweck kein Umsatz, der den Steuertatbestand der Entnahme verwirklicht.
Im Gründungsjahr ist bei der Berechnung des Gesamtumsatzes für die Gestattung der Ist-Besteuerung auf die voraussichtlichen Verhältnisse dieses Jahres abzustellen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs