FG Düsseldorf vom 18.1.2019, 7 K 2323/17 Kg, nrkr.
Inhalt
Ist von vornherein eine Weiterbildung nach Abschluss einer Berufsausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums geplant, unterbricht eine ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit den Anspruch auf Kindergeldzahlung nicht.